HaftungsrahmenUnbegrenzt: Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, Personenschäden. Begrenzt: Kardinalpflichten. Ausgeschlossen: sonstige leichte Fahrlässigkeit.
- Unbegrenzte Haftung bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit.
- Bei leichter Fahrlässigkeit: Haftung nur bei Verletzung von Kardinalpflichten, begrenzt auf vorhersehbaren Schaden.
- Sonstige leichte Fahrlässigkeit: Haftung ausgeschlossen.
- Mitverschulden des Auftraggebers (§ 254 BGB) mindert die Haftung anteilig.
- Keine Haftung für wirtschaftliche Folgeschäden durch Verzögerungen bei Netzbetreiber, Förderstellen oder Behörden.